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   BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92   

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https://dejure.org/1992,8998
BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92 (https://dejure.org/1992,8998)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1992 - 1 StR 695/92 (https://dejure.org/1992,8998)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 1 StR 695/92 (https://dejure.org/1992,8998)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorspiegeln falscher Tatsachen zum Abschluss nachteiliger Kapitalanlageverträge - Kriterium einer vermögensmindernden Gefahrenlage als Indiz des Gesamtvorsatzes

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92
    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1992, 510; BGH wistra 1992, 145, 146; BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 48 jeweils m.w.Nachw.).

    Dies reicht für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht aus (vgl. BGH wistra 1992, 145, 146; BGH StV 1992, 510 jeweils m.w.Nachw.).

    In diesem Fall dürfte gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO die Summe der beiden Gesamtstrafen die Höhe der in dem angefochtenen Urteil verhängten Strafe zuzüglich der vom Amtsgericht Bad Neustadt/Saale verhängten Strafe nicht übersteigen (Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 331 Rdn. 19 m.w.Nachw.).

  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92
    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1992, 510; BGH wistra 1992, 145, 146; BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 48 jeweils m.w.Nachw.).

    Dies reicht für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht aus (vgl. BGH wistra 1992, 145, 146; BGH StV 1992, 510 jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92
    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1992, 510; BGH wistra 1992, 145, 146; BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 48 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92
    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1992, 510; BGH wistra 1992, 145, 146; BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 48 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.07.2002 - 1 StR 192/02

    Betrug (Vermögensschaden; Vertiefung; erneute Täuschung); Tateinheit (einmaliger

    Andernfalls wäre der schon zuvor entstandene Schaden nicht weiter vertieft worden (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2001, 338; StV 2000, 498; Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 691/93

    Fortgesetzter Betrug - Vorstellung - Vermögensträger - Schaden - Unmittelbarkeit

    Jedenfalls war ein System insoweit nicht vorhanden, als es vom Zufall abhing, wen die Angeklagten als nächstes Tatopfer betrügen würden (vgl. BGH, Urt. vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 660/93

    Abschluss von Kreditvermittlungsverträgen trotz mangelnder Fähigkeit der

    Fortgesetzter Betrug kommt jedoch nur in Frage, wenn sich der Täter an einen von ihm von vornherein ins Auge gefaßten und ihm bekannten Kreis von möglichen Opfern wenden will (vgl. BOHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 16, 41; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 695/92).
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